Bedingungen und Konditionen 2012
Allgemeine Geschäftsbedingungen für ON24 Webcasting und virtuelle Veranstaltungen
Gültig vor dem 28. März 2013
1) Einführung
a) ON24 verpflichtet sich hiermit, dem Kunden den Zugang zur Verwaltung oder Erstellung von webbasierten Veranstaltungen und damit verbundenen Projekten (zusammenfassend als "Veranstaltung" bezeichnet) zur Verfügung zu stellen, einschließlich Audio- oder Video-Streaming über das Internet, das für Zuschauer zugänglich ist ("Webcasts"), Audioveranstaltungen mit visuellen Elementen ("Web Conferencing"), virtuelle Messen ("Virtual Shows") und virtuelle Briefing Center ("Virtual Briefing Center"). Die Veranstaltungen nutzen die Anwendungsplattform von ON24 (die "Plattform") und andere verschiedene Dienste und Tools von ON24. "Dienste" bedeutet Webcasts, Webkonferenzen, virtuelle Shows, virtuelle Briefing Center, die Plattform und alle anderen ON24-Dienste und -Tools, die zur Produktion eines Events genutzt werden. "AGB-Vereinbarung" bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Anlagen, Änderungen und Anhänge dazu. "Arbeitsauftrag" bezeichnet den einzelnen Arbeitsauftrag, die E-Mail oder ein ähnliches Dokument, das vom Kunden eingereicht und von ON24 für jede neue Arbeitsphase akzeptiert wird.
2) Dienstleistungen
a) Der Kunde darf die Dienste nicht in einer Weise nutzen, die im Widerspruch zu dieser AGB-Vereinbarung steht.
b) ON24 behält sich das Recht vor, den Kunden nach Abschluss eines Wiederverkäufervertrages zu einem autorisierten, nicht-exklusiven, unabhängigen Wiederverkäufer der Dienste zu ernennen, vorausgesetzt, der Kunde erfüllt seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Der Kunde kann eine Person autorisieren und in Rechnung stellen, sich bei einem Ereignis anzumelden, daran teilzunehmen oder es anzusehen (ein "Betrachter"). Der Kunde kann seinen Kunden das Betrachten eines Ereignisses in Rechnung stellen und/oder seinen Kunden erlauben, Betrachtern das Betrachten eines Ereignisses zu erlauben.
c) Der Kunde hat, wenn er einer Selbstbedienungsvereinbarung zugestimmt hat, das Recht, eine Veranstaltung zu produzieren, indem er auf die Plattform und die Dienste zugreift, und Inhalte über die Plattform und die Dienste bereitzustellen ("eine Veranstaltung verwalten"), entweder direkt oder durch die Dienste eines dritten (dritten) Veranstaltungsmanagers, den der Kunde mit der Verwaltung einer Veranstaltung im Namen des Kunden beauftragt. Der Kunde darf die Dienste nicht in einer Weise nutzen, die es einer anderen Person als dem Kunden oder dem vom Kunden beauftragten dritten Eventmanager ermöglicht, ein Event zu verwalten.
d) ON24 gewährt dem Kunden hiermit, unabhängig vom Wiederverkäufer-Status, das nicht-exklusive Recht, das Recht auf Zugang und Nutzung der Plattform zu vermarkten, zu fördern, zu unterstützen und zu verkaufen, und zwar ausschließlich zum Zweck der Durchführung von virtuellen Veranstaltungen. Der Kunde darf diesen Zugang nur potenziellen Veranstaltern und/oder Sponsoren von Virtuellen Messen (ein "Kunde") anbieten.
e) Der Kunde erkennt an, dass ON24 ein Label oder eine Tagline "Powered by ON24"™ auf allen Seiten, die dem Betrachter zugewandt sind, oder auf anderen Pop-up-Seiten, die sichtbar werden, wenn ein Event angesehen wird, einfügen kann, und der Kunde darf dieses Label oder diese Tagline nicht entfernen oder in irgendeiner Weise bewirken, dass sie nicht wie ursprünglich von ON24 auf der Seite eingestellt erscheint.
3) Eventproduktion und Dienstleistungen durch ON24
a) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ON24 von Zeit zu Zeit mit der Produktion eines Events oder eines Teils eines Events beauftragt werden kann. In einem solchen Fall erfordert die Produktion eines Events durch ON24 die Inanspruchnahme verschiedener Dienstleistungselemente. Der Kunde legt gemeinsam mit dem Vertreter von ON24 fest, welche Elemente der Kunde für jede Veranstaltung benötigt, und der Kunde übermittelt ON24 einen Arbeitsauftrag, der diese Elemente enthält. Ein Arbeitsauftrag darf nicht vom Kunden oder einem Dritten (3.) eingereicht werden.
b) ON24 prüft den Arbeitsauftrag unverzüglich nach dessen Erhalt und empfiehlt alle Anpassungen, die ON24 nach vernünftigem Ermessen für notwendig hält. Wenn der Kunde und ON24 feststellen, dass ein Arbeitsauftrag für eine Veranstaltung angepasst werden muss, werden die Parteien den Arbeitsauftrag in gegenseitigem Einvernehmen überarbeiten. Der Kunde erkennt an, dass für eine erfolgreiche Veranstaltung ein vollständiger und korrekter Arbeitsauftrag erforderlich ist, der eine angemessene Zeit vor der Veranstaltung eingereicht wird. ON24 haftet nicht für Fehler, Irrtümer oder Auslassungen in Bezug auf den Arbeitsauftrag und/oder die Veranstaltung, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde nicht rechtzeitig und korrekt auf angemessene Anfragen von ON24 reagiert hat.
c) Auf der Grundlage des Auftrags beginnt ON24 mit der Produktion der Veranstaltung. Der Kunde erkennt an, dass er aufgrund der Schwierigkeit, alle Aspekte eines Events zu definieren, eng mit ON24 zusammenarbeiten muss, einschließlich der Bereitschaft, für Konsultationen zur Verfügung zu stehen, falls und wenn Probleme auftauchen, und ON24 haftet nicht für Ausfälle, Fehler oder Auslassungen in Bezug auf den Arbeitsauftrag und/oder das Event, weil der Kunde nicht rechtzeitig und genau auf angemessene Anfragen von ON24 reagiert hat. Der Kunde ist in vollem Umfang dafür verantwortlich, alle inhaltlichen Aspekte eines jeden Events zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass ON24 die inhaltlichen Aspekte zur Verfügung stehen, die ON24 von Zeit zu Zeit für die Produktion des Events benötigt. ON24 ist nicht für die Bearbeitung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte verantwortlich, es sei denn, dies ist ausdrücklich in einem von beiden Parteien unterzeichneten Schreiben festgelegt.
d) Der Arbeitsauftrag muss außerdem alle Aspekte, die der Kunde in Bezug auf die Möglichkeit der Betrachtung eines Ereignisses durch die Zuschauer benötigt, hinreichend detailliert beschreiben, einschließlich solcher Angelegenheiten wie die geschätzte Anzahl der Zuschauer, die das Ereignis betrachten können, die Registrierungsverfahren für die Zuschauer, die Verfügbarkeit eines Ereignisses nach der Produktion für die Betrachtung auf Abruf und alle anderen Anliegen oder Fragen, die für den Kunden wichtig sind.
e) Übersteigt nach Einschätzung von ON24 die Anzahl der Zuschauer, die mit einem Event verbunden sind oder versuchen, eine Verbindung herzustellen, die für dieses Event reservierte Bandbreite, ist ON24 berechtigt, zusätzliche Verbindungen zu verweigern und bestehende Zuschauer zu trennen. Der Kunde verpflichtet sich, ON24 mindestens zehn (10) Tage vor einer Veranstaltung zu informieren, wenn er erwartet, dass die Anzahl der Zuschauer die angemessenen Erwartungen von ON24 an die Bandbreite übersteigt.
4) Gebühren und Zahlung
a) Die Gebühren für die Dienstleistungen sind in der jeweiligen Gebührenordnung ("Gebührenordnung") festgelegt. ON24 unterhält mehrere Gebührenordnungen, die nach Gebiet und Land gegliedert sind. Die anwendbare Gebührenordnung richtet sich nach dem Land, in dem der Kunde seinen Hauptsitz hat, jedoch mit der Maßgabe, dass für den Fall, dass ein Event oder ein Teil eines Events von ON24 oder seinen Lieferanten verwaltet wird, die anwendbare Gebührenordnung auf der Grundlage des physischen Standorts des Events bestimmt wird, jedoch mit der Maßgabe, dass für den Fall, dass das Event keinen physischen Standort hat, die anwendbare Gebührenordnung auf der Grundlage des physischen Standorts der Produktion und/oder der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Event bestimmt wird. Die Gebührenordnung für Nordamerika ("N.A. Fee Schedule") umfasst die Länder Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada und Mexiko (zusammen "Nordamerika"). Die Gebührenordnung der Europäischen Union ("EU-Gebührenordnung") umfasst die Länder, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der AGB-Vereinbarung offiziell vom Europäischen Parlament als Mitglieder anerkannt sind ("Europäische Union"). Die Gebührenordnung für das Vereinigte Königreich ("U.K. Fee Schedule") umfasst die Länder England, Schottland, Nordirland und Wales (zusammen "Vereinigtes Königreich"). Diese territorialen Bezeichnungen sind allumfassend und jedes Land, das nicht in den drei (3) oben genannten territorialen Bezeichnungen enthalten ist, wird nicht von der N.A. Fee Schedule, der E.U. Fee Schedule oder der U.K. Fee Schedule abgedeckt und dementsprechend ist eine Änderung der Fee Schedule für die zu erbringenden Dienstleistungen erforderlich. ON24 behält sich das Recht vor, die vorstehenden Gebietsbezeichnungen in der Gebührenordnung jederzeit und aus beliebigen Gründen nach eigenem Ermessen zu ändern. ON24 stellt dem Kunden die Rechnung gemäß der in der Gebührenordnung aufgeführten Tabelle.
b) Mit Ausnahme der Steuern, die auf dem Einkommen von ON24 basieren, haftet der Kunde für alle Steuern im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, es sei denn, der Kunde hat ON24 eine gültige Steuerbefreiungs- oder Direktzahlungsbescheinigung vorgelegt, die den Kunden von solchen Zahlungen befreit.
c) Der Kunde haftet für alle nicht gemilderten Stornogebühren Dritter, Strafen, Ausgaben und Kosten, die ON24 infolge der Stornierung, Verzögerung oder Umplanung von Veranstaltungen oder Dienstleistungen durch den Kunden entstehen.
5) Vertrauliche Informationen
a) Im Laufe der Geschäftsbeziehung können die Parteien Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei haben, die von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet werden oder von denen die empfangende Partei vernünftigerweise wissen sollte, dass sie vertraulich sind ("vertrauliche Informationen"). Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören unter anderem die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Inhalte oder Daten. Zu den vertraulichen Informationen von ON24 gehören insbesondere (i) der Quellcode der Plattform und jeder Software, die zu den Dienstleistungen gehört, (ii) jede begleitende Dokumentation, (iii) Informationen, die Eigentum von ON24 oder einer von ON24 beauftragten natürlichen oder juristischen Person sind, die Dienstleistungen, Materialien, Produkte oder Lieferungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen bereitstellt (ein "Lieferant"), (iv) diese AGB-Vereinbarung und die in jeder Vereinbarung enthaltenen Bedingungen und Preise und (v) die gesamte Technologie von ON24, die an der Bereitstellung der Plattform und der Dienstleistungen beteiligt ist. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, darf keine der Parteien vertrauliche Informationen der anderen Partei nutzen oder offenlegen, es sei denn, dies ist in dieser AGB-Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen oder es liegt die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vor.
b) Diese AGB-Vereinbarung erlegt einer Partei keine Verpflichtung in Bezug auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf, wenn der Empfänger durch rechtlich ausreichende Beweise nachweisen kann, dass (a) sich vor dem Erhalt vom Offenleger im Besitz des Empfängers befanden oder ihm rechtmäßig bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war; (b) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass ein Verstoß gegen diese AGB-Vereinbarung oder eine dem Offenleger geschuldete Geheimhaltungspflicht vorliegt; (c) vom Empfänger in gutem Glauben von einem Dritten erlangt wurden, der das Recht hatte, sie ohne Geheimhaltungspflicht offenzulegen; oder (d) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne dass auf vertrauliche Informationen des Offenlegers Bezug genommen wurde.
c) Jede Partei ist sich darüber im Klaren, dass die vertraulichen Informationen ein wertvolles Geschäftsvermögen des Offenlegenden darstellen und die unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen dem Offenlegenden irreparablen Schaden zufügen kann. Im Falle eines Verstoßes oder eines drohenden Verstoßes gegen die Verpflichtungen im Zusammenhang mit vertraulichen Informationen durch den Empfänger ist der Offenbarende berechtigt, Unterlassungsansprüche und alle anderen nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht verfügbaren Rechtsmittel geltend zu machen.
d) Der Kunde darf das Ergebnis eines Leistungsvergleichs nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ON24 veröffentlichen.
6) Eigentumsrecht; Zustimmung
a) Im Verhältnis zwischen ON24 und dem Kunden behält der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen an den Kundeninformationen (wie unten definiert), der proprietären Technologie des Kunden, den Geschäftsmethoden und dem geistigen Eigentum des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Dienstleistungsmarken oder Domainnamen, die im Besitz des Kunden sind. Der Kunde räumt ON24 und seinen Lieferanten das Recht ein, Kundeninformationen in dem Umfang zu nutzen, der für die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden erforderlich ist. Der Kunde erkennt an, dass weder ON24 noch ein Lieferant eine wie auch immer geartete Kontrolle über den Inhalt der Kundeninformationen ausübt. Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass alle Kundeninformationen, die der Kunde und die Betrachter sammeln, übermitteln, bereitstellen oder empfangen, mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen. ON24 ist nicht verpflichtet und lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, Kundeninformationen auf Richtigkeit, mögliche Haftung oder aus anderen Gründen zu überprüfen.
b) Im Verhältnis zwischen ON24 und dem Kunden behalten ON24 und seine Lieferanten alle Rechte, Titel und Interessen an ihrer jeweiligen proprietären Technologie, ihren Geschäftsmethoden und ihrem geistigen Eigentum, einschließlich der Software und Hardware, die bei der Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden, der Plattform, aller Urheberrechte, Patente, Marken und Geschäftsgeheimnisse sowie aller Entwicklungen, Erweiterungen, Ableitungen, Verbesserungen, Modifikationen oder Erweiterungen dieser Technologie und des geistigen Eigentums, die erdacht, in die Praxis umgesetzt oder entwickelt wurden, unabhängig davon, wer für die Entwicklung, Erweiterung, Ableitung, Verbesserung, Modifikation oder Erweiterung bezahlt.
c) Zusätzlich zu allen anderen Zustimmungen, die in dieser AGB-Vereinbarung oder ausdrücklich gegenüber ON24 erteilt werden, willigt der Kunde hiermit ein, dass ON24 Kundeninformationen und Darstellungen von Aspekten oder Teilen einer Veranstaltung zum Zwecke der Darstellung der gesamten oder eines Teils einer Veranstaltung gegenüber potenziellen Kunden und anderen Personen, die ein Interesse an der Veranstaltung des Kunden haben könnten, verwendet.
7) Garantien
a) ON24 garantiert, dass es die Dienstleistungen in professioneller Weise und in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Industriestandards erbringt, einschließlich der Anwendung von wirtschaftlich angemessenen Virenerkennungs- und Screening-Verfahren.
b) Jede Partei garantiert, dass (i) sie rechtlich befugt ist, diese AGB-Vereinbarung abzuschließen und ihre Verpflichtungen aus dieser AGB-Vereinbarung zu erfüllen, (ii) sie keine Verpflichtungen hat, die mit ihren Verpflichtungen aus dieser AGB-Vereinbarung unvereinbar sind oder sie dazu veranlassen, diese zu verletzen, (iii) sie die Dienste nicht in rechtswidriger Weise oder zu rechtswidrigen Zwecken nutzen wird und (iv) sie alle geltenden Gesetze einhalten wird.
c) Sofern nicht ausdrücklich in dieser AGB-Vereinbarung festgelegt, werden die Dienste, die ON24 oder einer seiner Lieferanten in Verbindung mit dieser AGB-Vereinbarung zur Verfügung stellt, "wie besehen" und "wie verfügbar" ohne jegliche Zusicherung oder Gewährleistung bereitgestellt, und die Nutzung der Dienste durch den Kunden erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. ON24 und seine Lieferanten geben keine weiteren Zusicherungen oder Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend aufgrund von Gesetzen oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende oder gesetzliche Garantien der Nichtverletzung von Rechten, des Eigentums, der ungestörten Nutzung, der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck oder stillschweigende Garantien, die sich aus dem Verlauf des Verhaltens, der Nutzung oder der Handelspraxis ergeben. Weder ON24 noch einer seiner Lieferanten garantiert, dass die Dienste fehlerfrei, ohne Unterbrechungen, sicher oder virenfrei zur Verfügung gestellt werden. Weder ON24 noch einer seiner Lieferanten haftet in irgendeiner Weise für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Kundeninformationen. Weder ON24 noch einer seiner Lieferanten gewährleistet, dass der Kunde bei der Nutzung der Dienste die vom Kunden gewünschten Ergebnisse erzielt oder dass die Dienste für die geschäftlichen Zwecke und Anforderungen des Kunden angemessen oder anderweitig geeignet sind.
d) Der Kunde sichert zu, dass: (a) its use of the Services, including the transfer of polls, slides, audio, video, photographs, archives and any other data (“Client Information”) to ON24 and any Client Information comprising an Event, will not contravene any rule, law or regulation, (b) it will not knowingly and intentionally transmit, introduce or allow to be introduced, either through it, (c) er alle rechtlichen Befugnisse oder Zustimmungen hat oder einholen wird, die für die Nutzung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung von Kundeninformationen durch ON24, einschließlich der internationalen grenzüberschreitenden Übertragung, gemäß dieser AGB-Vereinbarung erforderlich sind. Der Kunde erkennt an, dass ON24 keine Kundendaten verarbeitet oder auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft, sondern lediglich die Übermittlung von Kundendaten anbietet und ermöglicht. Der Kunde sichert ferner zu, dass ON24 Daten, die es als pornographisch, verleumderisch, beleidigend oder anderweitig anstößig erachtet, entfernen oder sperren kann, dass dieses Recht den Kunden jedoch nicht von der vollen Verantwortung für solches Material entbindet.
e) Der Kunde erkennt an, dass ON24 nicht verpflichtet ist, Daten oder Aufzeichnungen von Veranstaltungen über den in einem Auftrag festgelegten Zeitraum hinaus aufzubewahren, und dass ON24 das Recht, aber nicht die Pflicht hat, alle Daten und Veranstaltungen des Kunden nach Ablauf der in einem Auftrag festgelegten Laufzeit der Veranstaltung zu löschen oder anderweitig zu vernichten.
8) Lieferanten
a) Mit Ausnahme der in dieser AGB-Vereinbarung festgelegten Bestimmungen haftet ON24 für alle Handlungen und Unterlassungen eines Lieferanten in gleichem Maße, als ob diese Handlungen oder Unterlassungen Handlungen oder Unterlassungen von ON24 wären, und alle Rechte und Privilegien von ON24 im Rahmen dieser AGB-Vereinbarung können von einem Lieferanten ausgeübt werden, der von ON24 dazu ermächtigt wurde.
b) Der Kunde trägt die Verantwortung für jeden Dienstleistungs- oder Produktanbieter, der (i) kein Lieferant ist oder (ii) auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu einem Lieferanten gemacht wurde, und ON24 trägt keine Verantwortung für diesen.
9) Entschädigung
a) Jede Partei (wenn sie so handelt, der "Entschädiger") stellt die andere Partei, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle Angestellten, leitenden Angestellten, Direktoren, Agenten und Vertreter der anderen Partei, ihrer Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (alle diese Personen sind "Entschädigungsempfänger") von allen Verlusten, Haftungen, Schäden, Kosten und Ausgaben jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, frei, von allen Verlusten, Haftungen, Schäden, Kosten und Ausgaben jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die einem Entschädigungsempfänger im Zusammenhang mit Ansprüchen, Klagen oder Forderungen Dritter entstehen, die darauf beruhen, dass der Entschädigungsempfänger (i) ein Recht an geistigem Eigentum verletzt oder missbraucht, (ii) gegen die Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen aus Abschnitt 7 verstößt, (iii) die Vertraulichkeitsverpflichtungen aus Abschnitt 5 verletzt oder (iv) anderweitig aus den fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen oder Unterlassungen des Entschädigungsempfängers entsteht oder in irgendeiner Weise damit verbunden ist.
b) Der Kunde stellt ON24, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Agenten und Vertreter von ON24 (zusammen die "ON24-Freistellungsempfänger") von allen Verlusten, Haftungsansprüchen, Schäden, Kosten und Ausgaben jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltskosten, frei und hält sie schadlos, die den ON24-Freistellungsberechtigten im Zusammenhang mit Ansprüchen, Klagen oder Forderungen Dritter entstehen, die behaupten, dass die ON24-Freistellungsberechtigten diese Dritten verleumdet haben, und zwar unabhängig davon, ob die Kommunikation zwischen Nutzern oder zwischen Nutzern und Kunden über die Dienste erfolgt ist (und nicht von ON24 oder den ON24-Freistellungsberechtigten veröffentlicht oder veranlasst wurde).
c) In Verbindung mit jeglicher Entschädigungsverpflichtung unter dieser AGB-Vereinbarung hat der Entschädigungsverpflichtete die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung eines Anspruchs, und der Entschädigungsempfänger muss auf Kosten des Entschädigungsverpflichteten angemessene Unterstützung dabei leisten. Der Entschädigungsempfänger kann die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs durch einen Rechtsbeistand seiner Wahl und auf seine Kosten überwachen, aber nicht kontrollieren, und der Entschädigungsempfänger muss dabei kooperieren. Der Entschädigungspflichtige darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Entschädigungsempfängers kein Urteil vorschlagen oder einem Vergleich zustimmen, der dem Entschädigungsempfänger ein Verschulden oder eine Haftung zuschreibt oder eine Handlung oder ein Eingeständnis des Entschädigungsempfängers erfordert.
10) Haftungsbeschränkung
a) Mit Ausnahme der Freistellungsverpflichtungen, der Offenlegung vertraulicher Informationen und der Verletzung von Technologien und geistigen Eigentumsrechten von ON24 durch den Kunden haftet keine der Parteien für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden oder für Schäden, die sich aus Datenverlusten, Kommunikationsunterbrechungen, entgangenen Einnahmen, entgangenen Gewinnen, Technologieverlusten, dem Verlust von Rechten oder den Kosten für die Beschaffung von Ersatzdiensten oder anderen Ersatzlösungen ergeben, wie auch immer diese entstehen, selbst wenn die Partei, gegen die der Anspruch geltend gemacht wird, auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
b) MIT AUSNAHME DER FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN ODER HANDLUNGEN DURCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER RÜCKSICHTIGES ODER WILLKÜRLICHES FAHRLÄSSIGKEITEN, DIE MAXIMALE HAFTUNG EINER DER PARTEIEN ÜBERSTEIGT NICHT DEN BETRAG DER VOM KUNDEN AN ON24 TATSÄCHLICH GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN GEBÜHREN WÄHREND DES ZWÖLF (12) MONATSZEITRAUMS UNMITTELBAR VOR DEM DATUM DES ANSPRUCHSEREIGNISSES, DER HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG, DAS DIE HAFTUNG AUSLÖST. ZUSÄTZLICH UND UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN WIRD JEDE HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT FEHLGESCHLAGENEN EREIGNISSEN, WIE IM ENTSPRECHENDEN ANHANG DEFINIERT, DURCH DEN SERVICE-LEVEL-ZEITPLAN ABGEDECKT, WIE IN DEM ENTSPRECHENDEN ANHANG VORGESEHEN.
11) Änderungen und Freigaben
a) ON24 kann von Zeit zu Zeit nach dem Datum dieser AGB-Vereinbarung neue Versionen der Plattform vorbereiten und installieren, die die Funktionen und Dienste der Plattform ergänzen, verbessern oder verändern. Die Kunden des Kunden sind berechtigt, alle neuen Funktionen und Dienste, die der Plattform hinzugefügt werden, zu nutzen. Für neue Funktionen und Dienste können zusätzliche Gebühren anfallen oder nicht. ON24 behält sich das Recht vor, einzelne Funktionen oder Merkmale der Plattform zurückzuziehen, auszusetzen oder einzustellen, sofern die Plattform weiterhin die separat angegebenen Spezifikationen erfüllt.ON24 behält sich das Recht vor, neue Produkte einzuführen, die nicht Teil der aktuellen Plattform sind.
12) Einreichungen
a) ON24 ist alleiniger Inhaber aller Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, an allen Vorschlägen, Ideen, Rückmeldungen, Verbesserungen, Empfehlungen oder anderen Informationen, die vom oder im Namen des Kunden oder seines Kunden oder eines Teilnehmers an einer Veranstaltung im Zusammenhang mit der Plattform erstellt, konzipiert oder in die Praxis umgesetzt werden ("Beiträge"). "Geistiges Eigentum" bezeichnet alle nicht patentierten Erfindungen, Patentanmeldungen, Patente, Verlängerungen, ergänzende Schutzzertifikate, Designrechte, Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Handelsaufmachungen, Domainrechte, Maskenwerkrechte, Know-how, Technologie, Geschäftsprozesse, Eventkonzepte, Eventerfahrungen und andere Geschäftsgeheimnisse sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, Ableitungen davon und alle Formen des Schutzes ähnlicher Art irgendwo auf der Welt.
13) Sonstiges
a) Beendigung.
i) Bei wesentlichen Verstößen. Jede Partei behält sich das Recht vor, diese AGB-Vereinbarung oder damit zusammenhängende Vereinbarungen ohne Haftung zu kündigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung wesentlich verletzt und diese wesentliche Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über eine solche Verletzung behebt, wobei die verletzende Partei für alle Schäden haftet, die der nicht verletzenden Partei infolge einer solchen Verletzung entstehen. Ungeachtet des Vorstehenden vereinbaren die Parteien, dass das Versäumnis des Kunden, eine Rechnung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt zu bezahlen, einen wesentlichen Verstoß gegen diese AGB-Vereinbarung darstellt.
ii) Bei Zahlungsunfähigkeit. Während der Laufzeit dieser AGB-Vereinbarung kann jede Partei diese AGB-Vereinbarung oder eine damit zusammenhängende Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn: (i) die andere Partei (a) zahlungsunfähig wird, (b) freiwillig ein Verfahren einleitet oder einen Antrag gemäß den Konkursgesetzen der Vereinigten Staaten stellt, (c) Gegenstand eines unfreiwilligen Konkurs- oder Insolvenzverfahrens gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten wird, wobei dieses Verfahren nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen danach abgewiesen wird, (d) eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder (e) einen Konkursverwalter, Treuhänder, Verwalter oder Liquidator für einen wesentlichen Teil ihres Eigentums, ihrer Vermögenswerte oder ihres Geschäftsbetriebs ernennt; oder (ii) die andere Partei einen Beschluss über ihre Abwicklung, Liquidation oder Auflösung fasst oder ein zuständiges Gericht eine Anordnung zur Abwicklung, Liquidation oder Auflösung der anderen Partei erlässt.
iii) Auswirkung der Beendigung. Die Beendigung dieser AGB-Vereinbarung oder einer damit zusammenhängenden Vereinbarung aus irgendeinem Grund hat keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtungen der Parteien für Aktivitäten, die vor dem Beendigungsdatum stattgefunden haben, und im Falle einer Beendigung durch ON24 verfällt jeder im Voraus bezahlte und ungenutzte Teil der jährlichen Bereitstellungsgebühr an ON24.
b) Unabhängige Auftragnehmer; Beziehung. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, und es wird kein Agentur-, Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture- oder Arbeitsverhältnis durch diese AGB-Vereinbarung beabsichtigt oder geschaffen. Keine der Parteien darf Garantien oder Zusicherungen im Namen der anderen Partei abgeben. Keine der Parteien darf die Produkte oder Dienstleistungen der anderen Partei verunglimpfen.
c) Keine stillschweigenden Lizenzen. Diese AGB-Vereinbarung stellt keine Quelle für eine stillschweigende Lizenz dar und ON24 behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden.
d) Abtretung. Keine der Parteien darf Rechte oder Pflichten aus dieser AGB-Vereinbarung an eine andere Partei abtreten, übertragen oder delegieren, ohne dass die nicht abtretende Partei dies vorher ausdrücklich schriftlich mitgeteilt hat; im Falle einer Fusion, eines Erwerbs, eines Verkaufs von Vermögenswerten oder eines ähnlichen Geschäftszusammenschlusses einer der Parteien ist jedoch keine Zustimmung erforderlich.
e) Unterlassungsanspruch. Im Falle eines tatsächlichen oder drohenden Verstoßes gegen eine der Bestimmungen dieser AGB-Vereinbarung hat ON24 das Recht auf eine bestimmte Leistung und einen Unterlassungsanspruch. Die in diesem Abschnitt gewährten Rechte gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln und Rechten, die nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen.
f) Recht. Auf diese AGB-Vereinbarung und alle sich daraus ergebenden Verfahren findet kalifornisches Recht Anwendung. Die Parteien unterwerfen sich hiermit ausschließlich und unwiderruflich der persönlichen Gerichtsbarkeit der Staats- und Bundesgerichte in San Francisco, Kalifornien, und verzichten auf jeglichen Einspruch dagegen.
g) Öffentlichkeitsarbeit. Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden, die nicht unbillig verweigert werden darf, ist ON24 auch berechtigt, den Namen des Kunden und kurze Auszüge aus den multimedialen Inhalten zu verwenden, um Arbeitsbeispiele sowohl online als auch auf CD-ROMs oder anderen festen Medien zu reproduzieren. ON24 darf unveränderte Kopien der Veranstaltung des Kunden in seinem Archiv aufbewahren.
h) Datenschutz. ON24 erbringt die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den auf seiner Website bereitgestellten Datenschutzrichtlinien. ON24 ist ein "Safe Harbor"-Unternehmen, d.h. es ist auf der Liste der "Safe Harbor"-Unternehmen des U.S.-Handelsministeriums aufgeführt, da ON24 sich an die allgemeinen Vorgaben der strengen Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union und anderer Länder hält.
i) Höhere Gewalt. Beide Parteien sind entschuldigt, wenn die Nichterfüllung dieses Vertrages auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, wie z. B. Feuer, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Streiks, Arbeitsunterbrechungen oder -verzögerungen, Verzögerungen oder Ausfälle bei Transport oder Versorgung, Handlungen des Staatsfeindes, höhere Gewalt oder Handlungen, Vorschriften, Prioritäten oder Maßnahmen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer lokalen Regierung oder deren Vertreter oder Instrumente.
j) Beilegung von Streitigkeiten. Im Falle einer Kontroverse, eines Rechtsstreits oder einer Forderung, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser AGB-Vereinbarung oder deren Verletzung ergeben, vereinbaren ON24 und der Kunde, sich in gutem Glauben zu treffen und zu beraten, um zu versuchen, die Kontroverse, den Rechtsstreit oder die Forderung ohne ein kontradiktorisches Verfahren beizulegen. Sollte die Kontroverse, die Streitigkeit oder der Anspruch nicht innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Bekanntgabe der Kontroverse, der Streitigkeit oder des Anspruchs zur beiderseitigen Zufriedenheit des Kunden und von ON24 gelöst werden, erklären sich der Kunde und ON24 damit einverstanden, auf ihr Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren zu verzichten und die Kontroverse, die Streitigkeit oder den Anspruch zunächst einem einvernehmlich vereinbarten Mediator für eine Mediation nach Treu und Glauben zu unterbreiten und, falls diese nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Mediation gelöst werden kann, einem pensionierten Richter oder einer Richterin für ein verbindliches Schiedsverfahren gemäß den Commercial Arbitration Rules der American Arbitration Association vorzulegen. Der Kunde und ON24 vereinbaren, dass der einzige geeignete Gerichtsstand für die Einreichung von Ansprüchen der Bezirk von San Francisco, Kalifornien, ist und dass die Anhörung vor dem Schiedsrichter innerhalb von neun (9) Monaten nach Einreichung und Zustellung der Klage abgeschlossen sein muss. Das Urteil über den Schiedsspruch des/der Schiedsrichter(s) kann bei jedem zuständigen Gericht ergehen. Die obsiegende Partei ist berechtigt, angemessene Anwaltskosten zu verlangen. Jedes in dieser Bestimmung vorgesehene Streitbeilegungsverfahren ist so vertraulich und privat wie gesetzlich zulässig.
k) Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser AGB-Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt.
l) Fortbestehen. Die Abschnitte 5 (Vertrauliche Informationen), 6 (Eigentum; Zustimmung), 9 (Schadloshaltung) und 10 (Haftungsbeschränkung) gelten auch nach Beendigung dieser AGB-Vereinbarung.
m)Gesamte T&C-Vereinbarung, Änderungen, Widersprüche. Diese AGB-Vereinbarung stellt die endgültige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und kann nur in einem von beiden Parteien unterzeichneten Schreiben geändert werden, das im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit alle vorher bestehenden Bedingungen ersetzen kann.
SERVICE-LEVEL-PLAN
ON24 und der Kunde vereinbaren, dass die Service-Levels und die dazugehörigen Bedingungen und Messungen Teil der AGB-Vereinbarung sind und in diese aufgenommen werden.
- 1. Begriffsbestimmungen
Zusätzlich zu den Begriffen, die im Text des Vertrages über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert sind, haben die folgenden Begriffe im Text dieses Anhangs die folgende Bedeutung:
1.1. "Geplantes Wartungsfenster" ist die Zeit, in der die Dienste gemäß dem folgenden Zeitplan nicht verfügbar sein müssen, wobei ON24 diesen Zeitplan von Zeit zu Zeit nach angemessener Mitteilung an den Kunden ändern kann:
Zeitraum |
Dauer der geplanten Ausfallzeit |
Zeitspanne |
wöchentlich |
6 Stunden |
Samstags 18.00-12.00 Uhr Pazifische Zeit |
ON24 ist nur dann von der Pflicht zur Erbringung der Leistungen entbunden, wenn es sich für eine Wartung während des Zeitfensters für die planmäßige Wartung entschieden hat.
1.2. "Außerplanmäßige Wartungsarbeiten" sind Wartungsarbeiten, die durchgeführt werden, (i) wenn sie nach dem wirtschaftlich vertretbaren Ermessen von ON24 erforderlich sind, um einen Ausfall der Dienste zu vermeiden, oder (ii) während einer mit dem Kunden vereinbarten Ausfallzeit, um eine Situation zu beheben, die die Fähigkeit des Kunden zur Nutzung der Dienste gefährdet.
1.3. "Fehlgeschlagenes Webcast-Ereignis" bedeutet,
(a). in Bezug auf ein Live-Webcast-Ereignis,
(i). Bei mehr als 50 % aller Webcast-Zuschauer sind die Medienströme für sechs aufeinanderfolgende Minuten oder mehr nicht verfügbar.
(ii). Der Vortragende erfährt bei der Verwendung der Schnittstelle zur Steuerung der Vorführung eine Verzögerung zwischen der Auslösung eines Befehls und seiner Reaktion von mehr als 30 Sekunden, und zwar durchgehend über mehr als fünf Minuten, und
(b). bei einem On-Demand-Webcast-Ereignis, das zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgestrahlt werden soll, für mehr als 50 % der gesamten Webcast-Zuschauer die Medienströme für sechs aufeinanderfolgende Minuten nicht verfügbar sind.
1.4. "Vollständiger Ausfall der virtuellen Ausstellung" bedeutet,
(a). in Bezug auf eine virtuelle Live-Show,
(i). Mehr als 50 % der Teilnehmer an der virtuellen Live-Show können während mehr als zehn Prozent (10 %) der geplanten Dauer der virtuellen Live-Show nicht auf die Anwendung oder die kritischen Anwendungsfunktionen zugreifen.
(ii). Mehr als 50 % der Teilnehmer an der virtuellen Live-Show können während mehr als fünfzehn Prozent (15 %) der geplanten Dauer der virtuellen Live-Show nicht auf die unterstützenden Anwendungsfunktionen zugreifen.
1.5. "Ausfall der virtuellen Ausstellung mit hohen Auswirkungen" bedeutet,
(a). in Bezug auf eine virtuelle Live-Show,
(i). Mehr als 50 % aller Teilnehmer der virtuellen Live-Show können während mehr als fünf Prozent (5 %) der geplanten Dauer der virtuellen Live-Show nicht auf die Anwendung oder die kritischen Anwendungsfunktionen zugreifen.
(ii). Mehr als 50 % aller Teilnehmer der virtuellen Live-Show können während mehr als zehn Prozent (10 %) der geplanten Dauer der virtuellen Live-Show nicht auf die unterstützende Anwendungsfunktionalität zugreifen.
1.6. "Teilausfall virtueller Showausfall" bedeutet,
(a). in Bezug auf eine virtuelle Live-Show,
(i). Mehr als 25 % der Teilnehmer an der virtuellen Live-Show können während mehr als fünf Prozent (5 %) der geplanten Dauer der virtuellen Live-Show nicht auf die Anwendung oder die kritischen Anwendungsfunktionen zugreifen.
(ii). Mehr als 25 % aller Teilnehmer der virtuellen Live-Show können während mehr als zehn Prozent (10 %) der geplanten Dauer der virtuellen Live-Show nicht auf die unterstützende Anwendungsfunktionalität zugreifen.
1.7. "Kritische Anwendungsfunktionalität" bedeutet Chat und Globale Navigation und Standorte anzeigen.
1.8. "Unterstützende Anwendungsfunktionalität" bedeutet Berichte, Zelte, "Zugang" zu Showinhalten, Who's Here, Video-Grüße (Main Plaza und Stand), Network Builder, Message Board, Nachrichten (in der Show), Profile Manager, Briefcase, Prize Center und die Personensuche.
1.9. "Standardgeschäftszeit" ist die Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 18 Uhr abends pazifischer Zeit an Werktagen.
- 2. Operative Verfügbarkeit
2.1. Der Kunde erkennt an, dass er während des Zeitfensters für geplante Wartungsarbeiten nicht auf die Ereignisdienste zugreifen kann, wenn tatsächlich Wartungsarbeiten geplant sind, oder während außerplanmäßiger Wartungsarbeiten. ON24 wird den Kunden im Voraus über seine Absicht, Wartungsarbeiten zu planen, informieren.
2.2. ON24 wird sich bemühen, den Kunden im Voraus über außerplanmäßige Wartungsarbeiten, die den Kunden betreffen, zu informieren. ON24 wird dem Kunden den Grund und die Dauer einer außerplanmäßigen Wartung mitteilen.
- 3. Unterstützung auf Abruf
3.1. Die Rufbereitschaft für Live-Events ist während der üblichen Geschäftszeiten verfügbar.
3.2. ON24 kategorisiert Serviceanfragen von ON24-Kunden zu Netzwerk- und Plattformzugangsproblemen nach den folgenden Schweregraden:
Schwere der Anfrage Kategorie |
Beschreibung |
Geschäftszeiten Auflösungsziele |
Ziele für die Auflösung nach Feierabend |
S1-Kritisch | Der Zugang zu den Diensten ist nicht verfügbar. | 15-Minuten-Bestätigung 15-Minuten-Start1-Tag-Auflösung | 1 Stunde Bestätigung 1 Stunde Beginn1 Tag Lösung |
S2-Schwere | Der Zugang zum Dienst ist verfügbar, aber auf einer verminderten Basis oder mit ständigen Unterbrechungen | 15-Minuten-Bestätigung 15-Minuten-Start 1-2-Tage-Auflösung | Operationen nicht anwendbar |
S3-Major | Der Zugang zu den Diensten ist eingeschränkt oder unterbrochen, aber eine Umgehung ermöglicht einen angemessenen Zugang | 15-Minuten-Bestätigung 30-Minuten-Start 1-4 Tage Auflösung | Operationen nicht anwendbar |
S4-Normal | Die Dienste sind zugänglich, weisen aber eine nicht ganz perfekte Qualität auf. Der Kunde verlangt Änderungen, die aber für den bestehenden Zugang nicht entscheidend sind. | 15-Minuten-Bestätigung 30-Minuten-Start 1-Stunde-2-Tage-Lösung je nach Dringlichkeitscode | Operationen nicht anwendbar |
S5-Ergänzung oder Frage | Der Kunde wünscht eine neue oder verbesserte Funktion. | 15-Minuten-Quittung 2 Tage Start | Operationen nicht anwendbar |
- 4. Servicegarantie
ON24 garantiert, dass es angemessene Anstrengungen im Rahmen der Industriestandards unternimmt, um eine Systemverfügbarkeit von mindestens 99% zu gewährleisten. Die "Systemverfügbarkeit" ist die Summe der Stunden, in denen das System verfügbar ist, geteilt durch die Gesamtstundenzahl im Messzeitraum, wobei geplante Wartungsarbeiten von der Gesamtstundenzahl ausgeschlossen sind. Die Systemverfügbarkeit wird auf der Grundlage der Daten gemessen, die von den Überwachungssystemen von ON24 über ein Verfahren gesammelt werden, bei dem in regelmäßigen Abständen nachprüfbare Versuche unternommen werden, auf eine Standard-URL innerhalb des ON24-Systems zuzugreifen. Wenn ein solcher Zugriffstest erfolgreich ist, gilt das System als verfügbar.
In jedem Fall, in dem der Kunde unabhängig feststellt, dass die Systemverfügbarkeit unter der Servicegarantie liegt, kann der Kunde dieses Problem schriftlich an ON24 melden und dabei die genaue Art des Problems angeben. ON24 wird dem Kunden innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung einen Plan zur Behebung des Problems (der "Behebungsplan") vorlegen. Der Kunde hat das Recht, den Abhilfeplan innerhalb eines angemessenen Zeitraums mit ON24 zu überprüfen und zu diskutieren. Bei gegenseitigem Einverständnis mit dem Abhilfeplan wird ON24 den Abhilfeplan ausführen.
Sollte ON24 innerhalb dieser Frist keinen Abhilfeplan vorlegen, kann der Kunde ON24 schriftlich darüber informieren, dass er der Ansicht ist, dass ON24 seine AGB-Vereinbarung mit dem Kunden wesentlich verletzt hat (der "Verstoß"). Der Kunde kann diese AGB-Vereinbarung nur dann kündigen, wenn ON24 den Verstoß nicht innerhalb von 30 (dreißig) Werktagen ab dem Datum, an dem ON24 den Erhalt einer solchen schriftlichen Mitteilung des Kunden über den Verstoß bestätigt, behebt.
- 5. Abhilfemaßnahmen
5.1. Gutschriften. Wenn ein Webcast-Ereignis fehlschlägt und der Kunde ON24 innerhalb von drei Werktagen nach dem fehlgeschlagenen Webcast-Ereignis benachrichtigt, hat der Kunde Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe der Gebühren für das Webcast-Ereignis, jedoch ohne Kosten für Dritte, die ON24 oder dem Kunden in Bezug auf das Webcast-Ereignis entstanden sind. Die Gutschrift steht dem Kunden ausschließlich zur Verwendung für eine andere Webcast-Veranstaltung zur Verfügung, und ON24 ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Wert der Gutschrift zu erstatten.
5.2. Erstattungen für virtuelle Shows. Wenn eine vollständige virtuelle Show ausfällt und der Kunde ON24 innerhalb von drei Werktagen nach dem Ausfall der vollständigen virtuellen Show benachrichtigt, hat der Kunde Anspruch auf eine vollständige (100%) Rückerstattung der Grundgebühr für das virtuelle Showpaket. Wenn eine virtuelle Show mit hoher Auswirkung ausfällt und der Kunde ON24 innerhalb von drei Werktagen nach dem Ausfall der virtuellen Show mit hoher Auswirkung benachrichtigt, hat der Kunde Anspruch auf eine fünfzigprozentige (50%) Rückerstattung der Grundgebühr für das virtuelle Showpaket. Im Falle eines teilweisen Ausfalls der virtuellen Show und wenn der Kunde ON24 innerhalb von drei Werktagen nach dem teilweisen Ausfall der virtuellen Show benachrichtigt, hat der Kunde Anspruch auf eine fünfundzwanzigprozentige (25%) Rückerstattung der Grundgebühr für das virtuelle Showpaket.
5.3. Ausnahmen bei Dienstleistungen. Der Kunde erhält keine Gutschrift, wenn ein Fehler auftritt, der den Kunden für eine Gutschrift qualifiziert:
(a). während geplanter Ausfallzeiten;
(b). während einer außerplanmäßigen Wartung; und
(c). wenn ON24 das Recht hat, den Zugang des Kunden zu den Diensten gemäß der AGB-Vereinbarung auszusetzen.
(d). als Ergebnis eines Vorfalls, einer Ursache oder eines Ereignisses, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle von ON24 liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Ereignis höherer Gewalt im Rahmen des Vertrags über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen; oder
(e). als Folge von Geräten oder Diensten des Kunden oder von Geräten oder Diensten Dritter, die nicht unter der alleinigen Kontrolle von ON24 stehen.
(f). Als Folge der Netzwerkausrüstung oder der Netzwerkbedingungen zwischen ON24 und dem Personalcomputer des Kunden.
5.4. Einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf.
Sofern nicht ausdrücklich in der AGB-Vereinbarung angegeben, ist dieser Abschnitt 5 der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden für jeden Ausfall oder jede Unterbrechung der Dienstleistungen und für jedes Versäumnis von ON24, ein Service-Level-Ziel zu erreichen, sowie für jede Verletzung oder jeden sonstigen Verstoß von ON24 oder eines Lieferanten gegen eine Garantie oder Verpflichtung im Rahmen dieses SLA.
- 6. ON24 "LIVE"-Webcast-Zuschauerpolitik
(a) Alle Live-Webcast-Veranstaltungen mit mehr als 2.500 Teilnehmern müssen im Voraus angemeldet werden. Benachrichtigungen für Full-Service-Kunden sollten an Ihren ON24 Webcast Manager gerichtet werden. Benachrichtigungen für Self-Service-Kunden sollten elektronisch an das Support-Team der ON24-Plattform erfolgen.
(b) Die Anmeldungen müssen spätestens 10 (zehn) Tage vor dem Veranstaltungsdatum eingehen und erfordern die Zusage der reservierten Zuschauerkapazität.
(c) Zusätzliche Webcast-Zuschauer über 2.500 müssen in Blöcken von 500 erworben werden. Zusätzliche Webcast-Zuschauer über 5.000 müssen in Blöcken von 1.000 erworben werden. Für zusätzliche Webcast-Zuschauer über 10.000 wird der Preis nach Angebot berechnet.
(d) Bei Überschreitung der reservierten Zuschauerkapazität werden für alle Webcast-Zuschauer, die die reservierte Kapazität überschreiten, 150 % der aktuell veröffentlichten Preise in Rechnung gestellt.
(e) Alle Non-Streaming-Webcast-Veranstaltungsprofile sind auf 2.500 Teilnehmer begrenzt.